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Business-Touristen können in Kärnten wieder buchen
Laut der Novelle zur Notmaßnahmenverordnung der Bundesregierung ist das Betreten von Beherbergungsbetrieben noch untersagt. Es sind aber viele Ausnahmen angeführt, die Gästen auch in Lockdown-Zeiten die Buchung eines Zimmers gestatten. Etwa „aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen“ oder „zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses“.