
Eine Autofahrerin wollte ihr Bußgeld wegen Handynutzung am Steuer nicht bezahlen, weil sie das Gerät nicht „gehalten“ sondern zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt hatte. Das Oberlandesgericht Köln widerspricht.
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Eine Autofahrerin wollte ihr Bußgeld wegen Handynutzung am Steuer nicht bezahlen, weil sie das Gerät nicht „gehalten“ sondern zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt hatte. Das Oberlandesgericht Köln widerspricht.
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