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Strafmilderung bei Missbrauchs-Prozess
Fünf Jahre teilbedingte Haft, 20 Monate davon unbedingt. So lautet das Urteil für einen Salzburger (43) wegen Kindesmissbrauch. 2014 hat er zwei Mädchen, die im selben Haus wie er lebten, unsittlich berührt. Anders als in ähnlichen Fällen hat er von Beginn an reinen Tisch gemacht - mit Wirkung auf das Urteil.